3. Spracherwerb

Selbstverständlich ist der Erwerb der deutschen Sprache eine Voraussetzung für die umfassende Einsetzbarkeit am Arbeitsplatz und die gesamte Integration. Deutsche Sprachkenntnisse sind unerlässlich für die Bewältigung des Arbeitsalltages in der Pflege und die persönliche Stabilisierung im neuen sozialen Umfeld. Nach unserer Erfahrung aus vielen Integrationsprojekten ist die Beherrschung der deutschen Sprache auf einem B1- oder B2-Niveau ein wesentlicher Erfolgsfaktor für eine nachhaltinge Integration. Kandidaten mit A2-Sprachniveau stehen vor deutlich höheren Herausforderungen, was für den Arbeitgeber einen komplexeren Integrationsprozess bedeutet.

Die Vorbereitung beginnt schon im Herkunftsland und bedarf einer strukturierten Herangehensweise. Die Qualität des Anbieters, der zeitliche Aufwand, das Curriculum (Pflegeinhalte) und die Didaktik/Methodik des Unterrichts sind Faktoren für den Lernerfolg. Auf diese Faktoren ist zu achten, um ein passgenaues und verlässliches Eingangsniveau sicherzustellen.

Bei der berufsbegleitenden Fortführung des Sprachunterrichtes in Deutschland sollte der Arbeitgeber wesentliche Einflussmöglichkeiten auf das Curriculum haben. Die Sprachcoaches stehen idealerweise in engem Kontakt mit den innerbetrieblich Beteiligten, um eine gute Einarbeitung zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, den Mitarbeitern einen effektiven Sprachfortschritt ohne Überforderung hinsichtlich der Doppelbelastung (Lernen und Arbeiten) zu ermöglichen.

Wer die deutsche Sprache beherrscht, findet sich natürlich leichter und schneller zurecht. Für die neuen Mitarbeiter ist es daher sehr wichtig, sowohl allgemeine als auch berufsbezogene Sprachkenntnisse zu erwerben. Das Unternehmen und die gesamte Belegschaft profitieren von einer reibungslosen Kommunikation mit den neuen Mitarbeitern.

Im Folgenden beantworten wir einige wichtige Fragen hinsichtlich des Spracherwerbs.

Quellen:


a.   Welche Qualität hat das Sprachniveau (A2) bei Arbeitsantritt als Pflegehilfskraft im
      Hinblick auf die Verständigung im beruflichen Alltag?


"Lernende der Stufe A2 zeichnen sich nach dem Referenzrahmen dadurch aus, dass sie einfache, routinemäßige Situationen sprachlich bewältigen können, in denen sehr frequenter Wortschatz ausreicht und in denen es um Informationsaustausch zu vertrauten, konkreten Dingen des alltäglichen Umfelds geht." (dtz®)

Wir empfehlen den Spracherwerb bis auf das Niveau A2 innerhalb von acht Wochen im Herkunftsland, sofern keine Vorkenntnisse der deutschen Sprache vorhanden sind. Die Einarbeitung (Start als Pflegehilfskraft) kann damit schon bewältigt werden:

Hinweis: Die fremdsprachliche Kompetenz erfordert einerseits Wortschatzkenntnisse und funktionale Grammatikkenntnisse sowie die Kenntnis der wichtigsten Arten der verbalen Interaktion und der Sprachregister. Wichtig ist andererseits auch die Kenntnis gesellschaftlicher Konventionen sowie kultureller Aspekte und der Variierbarkeit von Sprachen.

b.   Wie lange dauert es, bis die Kandidaten das Sprachniveau A2 (Start als Pflegehilfskraft) bzw. B1/B2 (Anerkennung und Einsatz als examinierte Pflegekraft) erreichen?


c.   Werden während des Spracherwerbs auch Pflegeinhalte vermittelt? Welche Einflussmöglichkeiten hat der Arbeitgeber auf das Curriculum der Sprachschule?

Hinweis: Um einen regelmäßigen Einblick einerseits in die Qualität der Umsetzung und andererseits in den Lernfortschritt zu erhalten, können Zwischenprüfungen mit der Sprachschule vereinbart werden. So hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, Talente aber auch Defizite rechtzeitig zu erkennen, was eine gezielte individuelle Förderung erleichtert. Gleichzeitig wird die Leistung der Sprachschule evaluiert, um ggf. nachsteuern zu können.


d.   Wie sollten das parallele Lernen und Arbeiten organisiert sein, um sowohl einen effektiven Sprachfortschritt als auch eine gelungene Einarbeitung ohne Überforderung zu gewährleisten?